Zum ersten Juli 2021 sind die Änderungen im Umsatzsteuergesetz in Kraft getreten. Die neue Fern-verkaufsrichtlinie soll den innereuropäischen Handel vereinfachen. Dabei sollen alle bürokratischen Schritte zur Erreichung eines Zieles an einer einzigen Stelle erledigt werden können. Wir haben für Sie erste Erfahrungen gesammelt.
Während der Phase der Umstellung auf die OSS-Konten in unseren Fibu-Schnittstellen konnten mit dem Assistenten gute Erfahrungswerte erzielt werden. Dabei haben wir bisher viele positive Rückmeldungen bezüglich des einfachen und übersichtlichen Handlings erhalten. Die Schnittstelle legt die neuen Konten und Steuerschlüssel weitgehend automatisch an. Die Standard-Einstellungen richten sich dabei nach den DATEV Standards. Individuelle Einstellungen durch die Buchhaltung und Ihren Steuerberater können danach bequem in der Kontentabelle geändert werden.
Grundsätzlich sollten jedoch einige Punkte beachtet werden
- Es sollte darauf geachtet werden, ob Produkte mit vollem Steuersatz oder auch mit dem ermäßigten Steuersatz verkauft werden. In diesem Fall sind auch hierfür die Konten und Steuersätze korrekt einzupflegen.
- Wir empfehlen die Nutzung der neuen Steuerschlüssel 240, 241 und 285 bei den OSS-Konten in der Schnittstelle zu hinterlegen. Diese steuern, dass in der DATEV Software erkannt wird welche Umsätze beim lokalen Finanzamt und welche über das OSS beim Bundeszentralamt für Steuern angemeldet werden müssen.
- Individuelle Konten und Steuerschlüssel können je nach Finanzbuchhaltungs-Software und Steuerberater natürlich genutzt werden.
- Bevor Ihre Daten durch unsere Fibu-Schnittstellen verarbeitet werden müssen die Aufträge und Rechnungen korrekt erzeugt werden. Dazu müssen die jeweiligen Vorsysteme (alle!) richtig eingestellt sein:
Amazon: Wurde die Steuereinstellung mit dem OSS Land Deutschland gesetzt?
eBay: Leider sind hier noch keine korrekten Einstellungen möglich!
WEB-Shop: Wurden hier die Steuereinstellungen angepasst?
ERP: Hier laufen die Daten zusammen und werden mit den Steuereinstellungen abgelegt und als Rechnung fortgeführt.
- Ebenfalls müssen die Steuereinstellungen für OSS korrekt hinterlegt sein, damit die Belege entsprechend erstellt werden und dann mit der Schnittstelle verbucht werden können.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen folgende Themen
Gutschriften aus den Vormonaten: Die Retouren und Gutschriften werden mit dem Steuersatz der ursprünglichen Rechnung korrigiert. Das kollidiert gegebenenfalls mit den neuen gültigen Einstellungen nach dem OSS. Hier ist darauf zu achten die alten Einstellungen mit den alten Steuersätzen weiter bestehen zu lassen. Wir haben in den Fibu-Schnittstellen eine Funktion, die es ermöglicht, Gutschriften nach der alten Einstellung zu buchen.
Wechsel des Besteuerungs Typs: Hier geht es um die Besteuerung von Produkten die in unterschiedlichen Ländern voll oder ermäßigt besteuert werden. Dabei kann sogar nach unterschiedlichen ermäßigten Steuersätzen unterschieden werden. Mittlerweile gibt es Möglichkeiten die Produkte zum Beispiel nach der statistischen Warennummer zu identifizieren und dann den jeweiligen Steuersatz korrekt zu ermitteln. Hier verweisen wir auf verschiedene Anbieter deren Plug Ins eine Lösung für die jeweiligen System bereitstellen:
JTL WAWI:go-OSS - Die One-Stop-Shop Lösung für JTL-Wawi (go-ecommerce.de)
Plentymarkets:OSS: Der EU One-Stop-Shop Connector | eClear AG
OSS-Meldungen bei Reihengeschäften: Wenn Reihengeschäft, zum Beispiel in Zusammenhang mit Dropshipping, getätigt werden muss genau geprüft werden, wer tatsächlich der ins EU-Ausland liefernde Händler ist. Gegebenenfalls müssen die Steuereinstellungen hier im ERP-System angepasst werden, damit dann eine korrekte Erstellung der Belege erfolgen kann. Hier ist, wie in allen anderen Fragen auch, immer der Steuerberater einzubeziehen.
Produkte von JERA die das OSS betreffen
Wir haben das Thema der OSS Verwaltung in das ADD ON Schwelle | OSS | Erlöskonten | Amazon PAN EU eingebaut.
Nutzer die darüber hinaus selbst eine Meldung an das OSS erzeugen wollen können dies mit dem ADD ON EU-Meldung | INTRASTAT durchführen. Hier wird neben der Erzeugung der Dateimeldung auch ein PDF zur manuellen Meldung erzeugt. Dies wird allen Anschein nach im III. Quartal auch zur Anwendung kommen, da die Finanzverwaltung den Dateiupload noch nicht fertig gestellt hat.
Offizielle Informationen zum Thema OSS
Wenn Sie Fragen zu bestimmten Fristen bei Ihrer OSS-Meldung haben, können Sie diese auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern nachlesen.
Wir halten Sie zu diesem Thema selbstverständlich auch weiter auf dem Laufenden!