VoP (=Verfication of Payée) - Ihre Zahlung an JERA erfordert ihre Aufmerksamkeit!

Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Die allgemeine technische Infrastruktur für die VoP-Prüfungen wird bereits am 5. Oktober, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht, aktiv sein. Von diesem Stichtag an werden VoP-Prüfungen durchgeführt.

 

Bitte beachten Sie:

 Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten.

Wenn Sie die Rechnung für Ihre Mietlizenz per Lastschrift bezahlen, geben Sie bitte „JERA GmbH“ als Zahlungsempfänger an. Nur „JERA“ wäre nicht korrekt und könnte beim Abgleich dazu führen, dass die Zahlung nicht freigegeben wird.

Ebenfalls übereinstimmen müssen der bei uns hinterlegte Name des Kontoinhabers mit der hinterlegten IBAN. Bitte senden Sie uns im Zweifel einfach ein neues SEPA-Mandat.

Die Banken prüfen wie folgt:

  • Grün: Name und IBAN stimmen überein
  • Gelb: kleinere Abweichung, der korrekte Name wird angezeigt
  • Rot: keine Übereinstimmung – die Zahlung kann nicht freigegeben werden

 

 

Wird die Zahlung durch die Bank nicht freigegeben, führt dies zu einer Lastschrift-Retoure.

Damit verbunden ist ein erhöhter Verwaltungsaufwand, welchen wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.

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