Otto, Otto, Otto ... Wissenswertes rund um die Zahlungsabwicklung von Otto!

Rechnungsstellung durch Otto

Das Erste, was Sie als Händler auf dem Otto Marketplace wissen müssen, ist, dass Otto Wert darauf legt, die gesamte Kommunikation mit den Kunden in der Hand zu haben. Das beinhaltet auch die Erstellung der Rechnung in Ihrem Namen, ähnlich wie Sie es vielleicht aus dem Amazon-VCS-Programm kennen. Das bedeutet, Ihre Endkunden erhalten eine Rechnung mit Otto-Logo und einer Rechnungsnummer, die zwar von Otto erstellt und versendet wurde, aber in Ihrem Namen ausgestellt ist. Wenn Sie nun die Aufträge, die Sie über die Otto-Plattform erhalten haben, versenden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Warenwirtschaftssystem keine eigene Rechnung erzeugt, sondern die von Otto in Ihrem Namen ausgestellte Rechnung mit dem Auftrag verknüpft heruntergeladen und gespeichert wird.

Zahlungsausgleich mit der Fibu-Schnittstelle

Neben der Erstellung der Rechnungen wickelt Otto mit seinem Dienst Otto Payment auch die Zahlungen der Endkunden für Sie als Händler ab. Dabei kann der Endkunde seine bevorzugte Zahlungsart wählen. Otto schreibt Ihnen den Betrag nach Zahlungseingang durch den Endkunden gut. Nutzt der Endkunde die Möglichkeit "Kauf auf Rechnung", kann die Zahlung – je nach Zahlungsverhalten der Endkunden – auch teilweise mit größerem Zeitverzug eintreffen. Dementsprechend erhalten auch Sie als Händler die Auszahlung zeitverzögert.

Die alten Auszahlungsberichte haben diese teilweise zeitverzögerten Auszahlungen anhand des Auftragsdatums sichtbar gemacht. Das hatte jedoch den Nachteil, dass die Buchungen der Zahlungen teilweise in die Vormonate datiert wurden. Die Buchung in Vorperioden macht es Steuerberatern allerdings schwer, Monate abzuschließen.

Seit 2024 stellt Otto auf seiner Plattform einen Kontoauszug zur Verfügung. Dieser kann heruntergeladen und für die Verbuchung der Zahlungen genutzt werden. Der Vorteil dieses Berichts ist, dass wir das Otto-Bankkonto nun tatsächlich abstimmen können, da neben den Zahlungseingängen der Endkunden auch alle Gebühren auf dem Otto-Bankkonto dargestellt und gebucht werden.

Wir empfehlen, nur noch auf Basis des Otto-Kontoauszugs zu buchen. Unsere Fibu-Schnittstelle unterstützt die Verbuchung der Otto-Kontoauszüge. Die Settlement-Reports werden nicht mehr weiter gepflegt.

Finanzierungsgebühr von Otto Payments

Otto-Kunden haben häufig die Möglichkeit der Ratenzahlung. Als Händler erhalten Sie von Otto einmal im Monat eine Rechnung über die Ratenaufschläge, die die Endkunden auf deren Aufträge zahlen müssen, sofern sie eine entsprechende Zahlart gewählt haben. Diese Rechnung dient nur der Information und ist nicht mit einer Zahlungsaufforderung verbunden. Für Sie als Händler entstehen durch die Zahlungsart „Ratenzahlung“ weder Kosten noch Gewinne.

Im Rahmen des Ratenkaufs muss der Endkunde über die vereinbarte Laufzeit der Raten einen Aufschlag auf den Kaufpreis zahlen. Dieser Aufschlag muss beim Verkauf als Zinsertrag erfasst und im Rahmen der Abtretung der Kaufpreisforderung an Otto als Finanzierungsaufwand einmal durch Ihre "Händler-Bücher" fließen. Zinsertrag und Finanzierungsaufwand sind betragsmäßig gleich hoch, sodass sich für Sie aus dem Ratengeschäft in Summe keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben.

Der Zinsertrag stellt umsatzsteuerrechtlich das Entgelt für einen steuerbaren (jedoch steuerbefreiten) Umsatz dar und ist daher periodengerecht im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung in Feld 48 als „steuerfreier Umsatz ohne Vorsteuerabzug“ anzumelden.

In der Fibu-Schnittstelle tragen Sie hierzu zwei Konten ein. Bitte stimmen Sie diese Konten unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab. Weitere Informationen zum Thema Finanzierungsgebühr bei Otto erhalten Sie direkt von Otto. Die steuerlichen Auswirkungen sind stets mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Eine steuerliche und rechtliche Beratung durch JERA findet nicht statt.

 

Muster-Einstellungen Otto aus der Fibu-Schnittstelle:

 

In diesem Beispiel (DATEV Kontenrahmen SKR03) wird der Sachverhalt auf dem Debitorenkonto OTTO so behandelt, dass eine Saldierung der beiden Positionen erfolgt und somit keine Forderung bzw. Verbindlichkeit besteht.

Ertrag auf Konto 2650 - Zinserträge, die nach UStG von der Umsatzsteuer befreit, aber meldepflichtig sind (Kennziffer 48 in der UStVA).

Aufwand auf dem Konto 4974 - Nebenkosten des Geldverkehrs, ohne Steuerschlüssel, da aufgrund der Befreiung kein Ausweis der Umsatzsteuer von Otto erfolgt.

Bitte stimmen Sie diese Einstellungen unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab! Eine steuerliche und rechtliche Beratung durch JERA findet nicht statt.

 

 

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