Neue MWSt.-Sätze mit unseren Schnittstellen problemlos übertragen

Die Hauptarbeit der MWSt. Umstellung ab 01.07.2020 liegt bei dem jeweiligen ERP, das sie für Ihre Auftragsabwicklung nutzen. Hier sind nach Vorgaben Ihres Anbieters die Einstellung für die korrekte Besteuerung der Aufträge einzustellen. Bitte beachten Sie dabei auch den genauen Stichtag in Bezug auf Ihre Marktplätze und WEB-Shop-Anbindungen. Für das weitere Handling werden wir hier auch noch das Handling von besonderen Geschäftsvorfällen, wie Retouren, Gutschriften, Anzahlungen, usw, darstellen. Detailfragen sind aber unbedingt mit Ihrem Steuerberater zu klären!

Hier habe ich Ihnen eine kleine Auswahl von Links-Hersteller für die MWSt.-Umstellung zusammen gestellt:

 

JTL WAWI             plentymarkets           shopware            

DreamRobot          Afterbuy

 

Weitere Anleitungen finden sie bei den jeweiligen Herstellern.

In den verschiedenen Schnittstellen erhalten Sie über ein Update eine neue Sachkonten-Maske zur Verfügung gestellt. Hier können neben den bestehenden Erlöskonten auch die beiden reduzierten Steuersätze hinterlegt und Sachkonten zugewiesen werden. Vorschläge zu den neuen Erlöskonten erhalten Sie mit dem Update. Bitte stimmen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab, ob auch er diese Konten nutzen möchte.

Nutzer des ADD ONs "Lieferschwellen", die die tabellarische Sachkontensteuerung nutzen, können wie in der 2. Abbildung vorgeschlagen, die neue Steuersatzzuordnungen zusätzlich in die Tabelle eintragen. Wenn Sie die Steuersätze 7% und 19% bestehen lassen, muss zu Jahresende keine Änderung rückgängig gemacht werden.

HINWEIS für AMAZON Verkäufer: Ob eine Umstellung der Aufwandskonten und der Einstellungen für die Reverse-Charge-Buchungen erforderlich ist, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater!

 ACHTUNG: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche und steuerliche Beratung dar, sondern beschreibt die Handhabung unserer Schnittstelle-Software! Für Fragen zu den Einstellungen und individuellen steuerlichen Gegebenheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 

 

DATEV hat in seiner LEXinfor Info-Datenbank bereits erste Informationen zum Handling der Senkung der MWSt.-Sätze bekannt gegeben. Hier finde sie die Infos dazu: DATEV-INFO

 

In unseren Schnittstellen liefern die Daten wie folgt im DATEV Format aus:

- Die Kontierung kann flexibel eingestellt werden. So kann mit den bisherigen Konten gearbeitet werden, oder auch mit abweichenden Konten.

- Das Rechnungsdatum wird bisher immer befüllt. Das Datum der Leistungserbringung kann, sofern es aus dem Vorsystem zur Verfügung steht, übergeben werden.

- Bei Gutschriften wird das Buchungsdatum (Gutschriftdatum) und das Leistungsdatum (Rechnungsdatum der zugrunde liegenden Rechnung) übertragen.

 

 

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