Im Weihnachtsgeschäft haben viele Kunden die Gelegenheit genutzt Ihren Lieben mit einem Gutschein eine Freude zu machen. Für Ihre Buchhaltung ergeben sich daraus kleine Besonderheiten in der Verbuchung, die wir hier kurz beschreiben und Ihnen als Anregung für ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater mitgeben wollen.